Antrag auf Thesaurierungsbesteuerung
Die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG ermöglicht Einzelunternehmern und Mitunternehmern von Personengesellschaften, nicht entnommene Gewinne mit nur 28,25 % zu besteuern – statt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz. Wer profitiert, wie der Antrag gestellt wird und worauf bei Nachversteuerung und Entnahmestrategie zu achten ist.