
Gemeinnütziger Verein: Voraussetzungen im Überblick
Gemeinnützigkeit setzt nach §§ 51 ff. AO drei Grundprinzipien voraus: Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit müssen in der Satzung verankert und tatsächlich gelebt werden. Die Vermögensbindungsklausel nach der Mustersatzung wird vom Finanzamt streng geprüft. Für die Eintragung als e.V. sind zusätzlich mindestens sieben Mitglieder nach § 56 BGB erforderlich.



