Die steuerliche Behandlung von Online-Handel hängt vor allem davon ab, ob eine Tätigkeit noch als privates Verkaufen gilt oder bereits als Gewerbebetrieb einzustufen ist.
Wer online Waren verkauft, unterschätzt häufig, wie schnell daraus steuerliche Pflichten entstehen. Diese Einordnung entscheidet darüber, welche Steuerarten überhaupt greifen und welche Pflichten bei Buchhaltung und Meldungen bestehen.
Wer regelmäßig über einen eigenen Shop, über Amazon, eBay oder soziale Netzwerke verkauft, kommt an mehreren Stellen mit dem Finanzamt in Kontakt: bei der Umsatzsteuer, bei der Einkommensteuer und je nach Rechtsform bei der Gewerbesteuer.
Die steuerliche Begleitung von E-Commerce-Unternehmen deckt dabei neben der laufenden Buchhaltung auch die Einordnung von Meldepflichten bei Verkäufen über Marktplätze und ins EU-Ausland ab. Der folgende Überblick ordnet die wichtigsten Punkte ein.