Amazon FBA Steuern: Was Sie als Händler wissen müssen

Inhalts­verzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Amazon FBA Steuern unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt von den Steuerfragen eines gewöhnlichen Online-Shops: Sobald Amazon Ihre Ware in eigenen Lagern verteilt, verlassen Sie steuerlich häufig die deutschen Grenzen, ohne dass Sie selbst einen einzigen Karton verschickt haben.

Wer diese Besonderheit nicht kennt, gerät schnell in Rückstand mit ausländischen Registrierungen oder riskiert die Sperrung des Verkäuferkontos.

Als Steuerberater für Amazon FBA begleiten wir Händler in Nürnberg und bundesweit von der Gewerbeanmeldung bis zur laufenden Umsatzsteuervoranmeldung.

Ist der Verkauf über Amazon FBA ein Gewerbe?

Ja, und zwar unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren über Amazon verkauft, übt eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 GewO aus und muss dies beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Ein Mindestumsatz ist dafür nicht vorgesehen: Auch wer zunächst nur ein einzelnes Produkt testet, gilt bei planmäßigem Handeln bereits als gewerblich tätig. Reine Gelegenheitsverkäufe aus privatem Anlass, etwa das Räumen eines Haushalts, fallen davon in der Regel nicht darunter.

Mit der Gewerbeanmeldung erhalten Sie automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort legen Sie Rechtsform sowie erwarteten Umsatz und Gewinn fest, und Sie entscheiden, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie infrage kommt.

Diese Angaben bilden zugleich die Grundlage für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Sie für den Verkauf über Amazon in aller Regel benötigen.

Umsatzsteuer bei Amazon FBA: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?

Grundsätzlich müssen Sie auf Ihre Verkäufe innerhalb Deutschlands 19 Prozent, bei bestimmten Waren 7 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug lässt sich die Umsatzsteuer aus Wareneinkauf und Amazon-Gebühren als Vorsteuer zurückfordern.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit seit der Reform durch das Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 echt von der Umsatzsteuer, wenn zwei Grenzen eingehalten werden:

  • Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr: nicht mehr als 25.000 Euro
  • Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr: nicht mehr als 100.000 Euro

Der Nachteil: Es entfällt der Vorsteuerabzug. Gerade beim Einkauf größerer Warenmengen oder beim Einstieg ins Pan-EU-Programm fährt man mit der Regelbesteuerung oft besser, weil sich die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer und die Amazon-Gebühren dann als Vorsteuer anrechnen lassen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Voraussetzung für den Verkauf über Amazon

Amazon gilt umsatzsteuerlich als Betreiber einer elektronischen Schnittstelle und haftet nach § 25e UStG für die Umsatzsteuer, die ein auf dem Marktplatz tätiger Händler nicht abführt. Von dieser Haftung ist Amazon grundsätzlich befreit, wenn der Händler zum Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige, vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt (§ 25e Abs. 2 S. 1 UStG). Die Befreiung entfällt jedoch, wenn Amazon wusste oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte wissen müssen, dass der Händler seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt (§ 25e Abs. 2 S. 2 UStG). Genau deshalb fordert Amazon die Nummer aktiv an und sperrt Angebote, wenn sie fehlt oder ungültig wird.

Für Sie als Händler bedeutet das: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht nur eine formale Pflicht gegenüber dem Finanzamt, sondern eine geschäftliche Notwendigkeit, um überhaupt weiter verkaufen zu können. Beantragen Sie die Nummer deshalb frühzeitig über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und prüfen Sie regelmäßig, ob sie bei Amazon noch als gültig hinterlegt ist.

Pan-EU-Programm: Warum jedes Lagerland eine eigene Registrierung verlangt

Nutzen Sie das Pan-EU-Programm oder das Central-Europe-Programm von Amazon, verteilt Amazon Ihre Ware eigenständig auf Lager in mehreren EU-Ländern, um Versandwege zu verkürzen. Typische Lagerländer sind:

  • Polen
  • Tschechien
  • Frankreich
  • Italien
  • Spanien

Sobald Ware physisch in einem dieser Länder eingelagert wird, entsteht dort eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob Sie am OSS-Verfahren teilnehmen.

Der Grund liegt im sogenannten innergemeinschaftlichen Verbringen. Verschiebt Amazon Ihre Ware zu Ihrer Verfügung von einem Lager in ein anderes EU-Land, passiert rechtlich Folgendes:

  • Im Ausgangsland gilt das Verbringen als steuerfreie Lieferung (§ 3 Abs. 1a UStG).
  • Im Bestimmungsland gilt es als innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a Abs. 2 UStG).
  • Beides muss in der Zusammenfassenden Meldung erklärt werden (§ 18a UStG), wofür Sie eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im jeweiligen Lagerland benötigen.

Eine ausländische Registrierung dauert je nach Land mehrere Wochen, weshalb sie deutlich vor der Aktivierung des Programms beantragt werden sollte.

Ab wann muss ich Umsatzsteuer im EU-Ausland an Privatkunden abführen?

Für Verkäufe an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr. Bis zu dieser Grenze dürfen Sie weiterhin deutsche Umsatzsteuer berechnen. Wird sie überschritten, greift nach § 3c UStG grundsätzlich die Umsatzsteuer des Ziellandes. Über das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG, den One-Stop-Shop (OSS), lässt sich dies zentral über das BZSt-Online-Portal erklären, statt sich in jedem Zielland einzeln zu registrieren.

Wichtig für Amazon-Verkäufer: Das OSS-Verfahren deckt ausschließlich den grenzüberschreitenden Versand an Endkunden ab. Es ersetzt nicht die lokale Registrierung, die entsteht, wenn Amazon Ihre Ware dauerhaft in einem ausländischen Lager vorhält. Beide Pflichten bestehen nebeneinander und müssen getrennt erklärt werden.

Wie werden Importe aus Nicht-EU-Ländern wie China besteuert?

Beziehen Sie Ware direkt von Herstellern in Drittländern, fällt bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer an, die sich bei Regelbesteuerung als Vorsteuer geltend machen lässt, sowie gegebenenfalls Zoll nach dem Warenwert. Für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die direkt an Endkunden gehen, kann das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) nach § 18k UStG genutzt werden, über das die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Verkauf erhoben wird.

Bei größeren Einkaufsmengen für das FBA-Lager lohnt sich eine saubere Zolldokumentation von Anfang an, denn Zollwert, Ursprungsland und Warennummer sind bei Betriebsprüfungen häufige Prüfungspunkte. Wer die Vorsteuer aus der Einfuhrumsatzsteuer korrekt zuordnet, vermeidet doppelte Belastungen und behält den tatsächlichen Wareneinsatz im Blick.

Welche Rechtsform ist für Amazon FBA sinnvoll?

Die meisten Amazon-Händler starten als Einzelunternehmer, weil Gründung und laufende Verwaltung unkompliziert sind. Mit wachsendem FBA-Geschäft kann jedoch eine GmbH steuerlich und haftungsrechtlich sinnvoller werden.

Im direkten Vergleich:

Einzelunternehmer GmbH
Besteuerung des Gewinns Persönlicher Einkommensteuersatz, progressiv bis 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag Pauschal 15 Prozent Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag
Gewerbesteuer Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG) Nach örtlichem Hebesatz, ohne Freibetrag
Ausschüttung an Inhaber Nicht relevant, Gewinn ist bereits versteuert Zusätzlich 25 Prozent Kapitalertragsteuer
Haftung Mit dem Privatvermögen Grundsätzlich beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

Bei niedrigen Gewinnen bietet die GmbH steuerlich meist keinen Vorteil. Welche Rechtsform tatsächlich passt, hängt von Umsatz, Gewinnerwartung und Risikobereitschaft ab und sollte individuell durchgerechnet werden.

Buchführungspflichten für Amazon-Händler

Kaufleute sind nach § 238 HGB grundsätzlich buchführungspflichtig. Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB davon befreit und können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen, solange sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren beide Schwellen einhalten:

  • Umsatz: nicht mehr als 800.000 Euro
  • Jahresüberschuss: nicht mehr als 80.000 Euro

Unabhängig davon kann eine steuerrechtliche Buchführungspflicht nach § 141 AO eingreifen. Diese entsteht, wenn das zuständige Finanzamt feststellt, dass der Gesamtumsatz mehr als 800.000 Euro oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr beträgt, also bereits bei Überschreitung einer der beiden Grenzen. Die Pflicht beginnt erst mit Zugang der entsprechenden Mitteilung des Finanzamts.

Für Amazon-Händler kommt hinzu, dass die monatlichen Transaktions- und Gebührenberichte aus dem Seller Central lückenlos mit der eigenen Buchhaltung abgeglichen werden müssen, gerade weil FBA-Gebühren, Lagerkosten und Retouren automatisch verrechnet werden. Die GoBD verlangen zusätzlich eine unveränderbare, vollständige digitale Archivierung dieser Belege. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt seit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO in der ab 1. Januar 2025 geltenden Fassung).

Was meldet das Plattformen-Steuertransparenzgesetz an das Finanzamt?

Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), mit dem Deutschland die EU-Richtlinie DAC7 umsetzt, Amazon dazu, Verkäuferdaten und Umsätze jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die Meldepflicht greift, sobald ein Verkäufer im Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe tätigt oder mehr als 2.000 Euro Vergütung erzielt, was bei aktiven FBA-Händlern praktisch immer der Fall ist.

Eine Meldung begründet zwar keine neue Steuerpflicht, macht Abweichungen zwischen den gemeldeten Amazon-Daten und der eigenen Steuererklärung aber deutlich sichtbarer. Eine laufend geführte, mit den Amazon-Reports abgeglichene Buchhaltung schützt aktiv vor Rückfragen des Finanzamts.

Wann sollte ich mir steuerliche Unterstützung holen?

Am besten schon vor der ersten Einlagerung bei Amazon. In der Praxis sehen wir regelmäßig, dass Händler, die ohne Beratung ins Pan-EU-Programm starten, Monate später mit Nachforderungen aus dem Ausland konfrontiert werden, weil die lokale Registrierung zu spät beantragt wurde. Wir begleiten Amazon-Händler von der Rechtsformwahl über die Umsatzsteuervoranmeldungen bis zur Koordination ausländischer Registrierungen.

Fazit

Amazon FBA Steuern gehen über die üblichen Fragen des Online-Handels hinaus, sobald Amazon Ihre Ware im Ausland lagert. Wer Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Pan-EU-Registrierungen frühzeitig ordnet, vermeidet Kontosperrungen und teure Nachforderungen.

Wir stehen Ihnen dabei zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch unter dannhorn-paeschke.de/kontakt.

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

10 häufige Fragen zu Amazon FBA Steuern

Ja, wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht über Amazon verkauft, betreibt ein Gewerbe nach § 14 GewO und muss dies unabhängig vom Umsatz beim Gewerbeamt anmelden.

Grundsätzlich ja, solange der Vorjahresumsatz 25.000 Euro und der laufende Jahresumsatz 100.000 Euro nicht überschreiten. Beim Einstieg ins Pan-EU-Programm lohnt sich oft trotzdem die Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs.

Amazon haftet nach § 25e UStG für Ihre nicht abgeführte Umsatzsteuer und ist von dieser Haftung grundsätzlich befreit, wenn Sie über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, es sei denn, Amazon hatte Kenntnis von Verstößen gegen Ihre steuerlichen Pflichten oder hätte diese kennen müssen. Ohne gültige Nummer droht die Sperrung Ihres Angebots.

Ja. Sobald Ware physisch in einem EU-Land eingelagert wird, entsteht dort eine eigene umsatzsteuerliche Registrierungspflicht, unabhängig von einer OSS-Teilnahme.

Das One-Stop-Shop-Verfahren nach § 18j UStG erlaubt es, EU-weite Verkäufe an Privatkunden ab 10.000 Euro Jahresumsatz zentral über das BZSt zu erklären, statt sich in jedem Zielland einzeln zu registrieren.

Bei der Einfuhr fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, sowie gegebenenfalls Zoll. Für Sendungen bis 150 Euro Sachwert an Endkunden kann das IOSS-Verfahren genutzt werden.

Das hängt vom erwarteten Umsatz ab. Einzelunternehmen sind einfach zu gründen, eine GmbH kann bei höheren Gewinnen steuerlich vorteilhaft sein und schützt zusätzlich das Privatvermögen.

Amazon meldet Verkäuferdaten und Umsätze, sobald ein Verkäufer im Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 Euro Vergütung erzielt.

Einzelkaufleute, die zwei Jahre in Folge nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielen, sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit und können die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Unabhängig davon kann das Finanzamt nach § 141 AO eine eigenständige steuerrechtliche Buchführungspflicht feststellen, wenn der Gesamtumsatz mehr als 800.000 Euro oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 80.000 Euro beträgt, also bereits bei Überschreitung einer der beiden Grenzen. Die Pflicht beginnt erst mit Zugang der entsprechenden Mitteilung des Finanzamts.

Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert und Leistungsumfang ab. Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot nach einem unverbindlichen Erstgespräch.

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