Wovon hängt es ab, ob Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen?
Zwei Faktoren bestimmen, ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt: der Wert des Erbes und Ihr Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person. Je enger die Verwandtschaft, desto höher fällt der persönliche Freibetrag aus und desto niedriger ist im Zweifel der Steuersatz auf den übersteigenden Betrag.
Formal betrachtet unterliegt jeder Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Praktisch zahlen aber die meisten Erben gar nichts, weil ihr Erbe unterhalb des persönlichen Freibetrags bleibt. Dieser Freibetrag ist im Gesetz für jede Verwandtschaftsstufe einzeln festgelegt und wird vom Wert des Nachlasses abgezogen, bevor überhaupt eine Steuer berechnet wird. Nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, ist steuerpflichtig.
Zu unterscheiden ist zudem zwischen dem Verkehrswert des Nachlasses und dem, was am Ende steuerlich zählt. Schulden des Erblassers, Bestattungskosten und bestimmte weitere Nachlassverbindlichkeiten werden vom Bruttovermögen abgezogen. Erst der verbleibende Nettobetrag wird dem Freibetrag gegenübergestellt.