Online-Handel aufbauen auf Amazon

Steuer­liche Grundlagen von Anfang an richtig machen
Inhalts­verzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Was brauche ich, um einen Online-Handel auf Amazon aufzubauen?

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

Der Traum vom eigenen Online-Handel auf Amazon klingt verlockend: Produkte einstellen, der Versand läuft über Amazon, und die Bestellungen kommen von selbst. Was viele Gründerinnen und Gründer dabei unterschätzen, sind die steuerlichen Pflichten, die von der ersten Bestellung an bestehen.

Als Steuerberater für E-Commerce begleiten wir Mandanten dabei, ihren Online-Handel auf Amazon so aufzubauen, dass das Finanzamt keine bösen Überraschungen bereithält.

Den Online-Handel auf Amazon aufzubauen beginnt nicht mit dem ersten Produktangebot, sondern mit einigen grundlegenden Schritten davor. Wer auf Amazon gewerblich verkauft, betreibt in aller Regel ein Gewerbe im Sinne des § 14 GewO und ist damit zur Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtet. Die Anmeldung ist unkompliziert und kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Wichtig: Die Gewerbeanmeldung ist kein bürokratisches Detail, sondern die rechtliche Grundlage für den gesamten Geschäftsbetrieb.

Parallel zur Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier legen Sie wichtige Parameter fest: Rechtsform, voraussichtlicher Umsatz und Gewinn im ersten Jahr. Diese Angaben wirken sich unmittelbar auf Vorauszahlungen und die Frage aus, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie in Betracht kommt. Ein sorgfältig ausgefüllter Fragebogen legt die steuerliche Basis für einen soliden Start.

Zusätzlich benötigen Sie ein Amazon-Verkäuferkonto. Der Unterschied zwischen dem kostenlosen Basiskonto und dem Professional-Konto für monatlich rund 39 Euro liegt nicht nur in den Funktionen: Wer mehr als 40 Artikel pro Monat verkaufen oder Amazon-Marketingfunktionen nutzen möchte, fährt mit dem Professional-Konto langfristig besser. Viele Händler unterschätzen außerdem die Bedeutung einer klaren Trennung von geschäftlichen und privaten Finanzen von Tag eins an, also ein eigenes Geschäftskonto, eine strukturierte Belegablage und ein Buchhaltungssystem, das mit dem Volumen der Transaktionen skaliert.

Welche Rechtsform ist für Amazon-Händler die richtige?

Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche Konsequenzen, und die Entscheidung sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Die meisten Amazon-Händler starten als Einzelkaufleute oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), weil der Einstieg unkompliziert und günstig ist. Sobald das Geschäft wächst, lohnt sich die Frage nach einer Kapitalgesellschaft wie der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder der GmbH.

Als Einzelkaufmann versteuern Sie Ihre Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, der progressiv bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag erreichen kann. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Hebesatz der Gemeinde variiert. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt jedoch ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG, der den Einstieg steuerlich erleichtert.

Eine GmbH versteuert ihren Gewinn mit pauschal 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer. Ausgeschüttete Dividenden unterliegen beim Gesellschafter der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Bei niedrigen bis mittleren Gewinnen ergibt sich im Vergleich zur Einzelunternehmung steuerlich oft kein Vorteil, bei hohen Gewinnen kann die GmbH dagegen attraktiv werden. Wir analysieren diese Frage für jeden Mandanten individuell, weil die optimale Rechtsform von Umsatz, Gewinn und persönlicher Lebenssituation abhängt.

Welche Steuern fallen beim Verkauf auf Amazon an?

Beim Aufbau eines Online-Handels auf Amazon entstehen in aller Regel drei Steuerarten: Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer auf die Verkäufe.

Die Umsatzsteuer ist für viele Amazon-Händler die komplexeste Größe. Grundsätzlich müssen Sie auf jede Lieferung in Deutschland 19 Prozent (oder bei bestimmten Waren 7 Prozent) Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen. Als Händler auf Amazon stellen Sie keine klassischen Ausgangsrechnungen mit Umsatzsteuer aus, sondern die Steuer ist im Verkaufspreis enthalten. Amazon bietet über den Marketplace Tax Calculation Service technische Unterstützung, die steuerliche Verantwortung liegt jedoch vollständig beim Händler.

Auf der Gegenseite können Sie die Umsatzsteuer, die Ihnen Ihre Lieferanten in Rechnung stellen (sogenannte Vorsteuer), vom Finanzamt zurückfordern. Das gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer, die bei Importen von Waren aus Drittländern wie China anfällt. Wer größere Einkaufsmengen finanziert und dabei Vorsteuer in nennenswerter Höhe zieht, merkt schnell: Die Regelbesteuerung ist für wachsende Amazon-Händler in aller Regel günstiger als die Kleinunternehmerregelung.

Klein­unternehmer auf Amazon: Wann macht das Sinn?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit die Umsätze des Kleinunternehmers von der Umsatzsteuer (Steuerbefreiung ab 1. Januar 2025). Die Voraussetzungen nach der ab 1. Januar 2025 geltenden Neufassung durch das Jahressteuergesetz 2024: Der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres darf 25.000 Euro (Nettoumsatz) nicht übersteigen, und der Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 Euro nicht überschreiten. Wichtig: Die 100.000-Euro-Grenze ist keine Prognose, sondern eine harte Grenze, bei deren Überschreitung der Händler sofort in die Regelbesteuerung wechselt.

Für Amazon-Händler hat die Kleinunternehmerregelung jedoch einen entscheidenden Haken: Kein Vorsteuerabzug. Wer zu Beginn größere Warenmengen einkauft, Amazon-Lagergebühren trägt oder Werbemaßnahmen auf Amazon schaltet, kann die dafür gezahlte Umsatzsteuer nicht zurückfordern. Zudem wirkt der Preisvorteil durch fehlende Umsatzsteuer bei Verkäufen an Privatpersonen zwar zunächst attraktiv, doch sobald gewerbliche Kunden eine Rechnung mit Vorsteuerabzug benötigen, ist die Kleinunternehmerregelung ein Hindernis.

Unsere Einschätzung: Schon beim Unternehmensstart sollten Sie mit uns gemeinsam durchrechnen, ab welchem voraussichtlichen Umsatz die Regelbesteuerung für Sie wirtschaftlich sinnvoller ist. Gerade bei Amazon-Händlern, die nennenswerte Wareneinkäufe oder Importkosten haben, ist die Antwort meistens eindeutig.

Was bedeutet das OSS-Verfahren für Amazon-Händler?

Sobald Sie auf Amazon an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen und dabei den EU-weiten Jahresschwellenwert von 10.000 Euro überschreiten, greifen die Regeln des sogenannten Fernverkaufs. Ab diesem Schwellenwert ist die Umsatzsteuer im Wohnsitzland des Käufers zu versteuern, also zum Beispiel in Frankreich, Polen oder den Niederlanden.

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nach § 18j UStG ermöglicht es, diese EU-weiten Umsätze zentral in Deutschland zu erklären und zu bezahlen, ohne sich in jedem EU-Land einzeln registrieren zu müssen. Die Meldung und Zahlung erfolgt über das BZSt-Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Amazon liefert die nötigen Umsatzdaten im Seller Central, die steuerliche Aufbereitung und Meldung liegt aber beim Händler.

Für Amazon-Händler, die ihr Geschäft auf mehrere europäische Märkte ausweiten, ist das OSS-Verfahren eine erhebliche administrative Erleichterung. Trotzdem erfordert die korrekte Abrechnung Sorgfalt, weil unterschiedliche Mehrwertsteuersätze je EU-Land berücksichtigt werden müssen. Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der OSS-Registrierung mit der umfassenden Lösung für alle Umsatzsteuerpflichten im FBA-Kontext.

Amazon FBA und Umsatz­steuer: Was viele Händler zu spät erfahren

Wer Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) nutzt, gibt Lagerung und Versand der Waren an Amazon ab. Das klingt praktisch, hat aber eine steuerliche Besonderheit, die viele Händler überrascht: Amazon kann Ihre Waren eigenständig in Lagerhäuser anderer EU-Länder umlagern, um schnelle Lieferzeiten zu ermöglichen.

Sobald Ihre Waren dauerhaft in einem anderen EU-Land gelagert werden, entstehen dort in aller Regel Umsatzsteuerregistrierungspflichten, auch wenn Sie selbst ausschließlich von Deutschland aus operieren. Das bedeutet: Sie müssen sich in jedem Lagerland umsatzsteuerlich registrieren, dort Umsatzsteuererklärungen abgeben und gegebenenfalls lokale Umsatzsteuer zahlen. Das OSS-Verfahren löst dieses Problem nur teilweise, da es nicht für alle FBA-spezifischen Lieferkonstellationen anwendbar ist, insbesondere nicht für sogenannte innergemeinschaftliche Verbringungen.

Amazon bietet verschiedene FBA-Programme an: Das Pan-European FBA-Programm ermöglicht die Lagerung in ganz Europa für niedrigere Versandkosten, löst aber Registrierungspflichten in bis zu sieben EU-Ländern aus. Das Central Europe Programm beschränkt die Lagerung auf wenige Länder und ist steuerlich überschaubarer. Wer hier nicht sorgfältig abwägt, riskiert Steuernachzahlungen in mehreren Ländern, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall die Sperrung des Amazon-Händlerkontos durch ausländische Steuerbehörden.

Welche Buch­führungs­pflichten gelten im Online-Handel auf Amazon?

Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind nach § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet. Steuerrechtlich gilt diese Pflicht über § 140 AO für alle, die handelsrechtlich buchführungspflichtig sind. Wer als gewerblicher Unternehmer, ohne bereits handelsrechtlich nach § 238 HGB buchführungspflichtig zu sein, einen Jahresgewinn von mehr als 80.000 Euro oder einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro erzielt, wird nach § 141 AO buchführungspflichtig und muss einen Jahresabschluss erstellen. Freiberufler fallen nicht unter § 141 AO.

Unterhalb dieser Schwellen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG zulässig. Zu beachten: Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und nicht mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielen, sind gemäß § 241a HGB von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht nach §§ 238 ff. HGB befreit. Für sie greift eine Buchführungspflicht erst dann, wenn die Schwellen des § 141 AO überschritten werden.

Besonders relevant für alle Amazon-Händler sind die GoBD, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (BMF-Schreiben vom 28. November 2019, in Kraft seit 1. Januar 2020). Die GoBD schreiben vor, dass digitale Belege unveränderbar archiviert werden müssen. Amazon-Kontoauszüge, Verkaufsberichte, Importrechnungen von Lieferanten und sonstige Geschäftsdokumente sind digital aufzubewahren und für das Finanzamt jederzeit reproduzierbar vorzuhalten. Eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren gilt für Buchungsbelege (§ 147 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 AO, geändert durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2025; entsprechende Reduktion auch in § 14b Abs. 1 UStG n.F.).

Ein häufiger Fehler: Händler führen ihre Buchhaltung in einfachen Tabellen und unterschätzen die Anforderungen an Unveränderbarkeit und Vollständigkeit. GoBD-konforme Buchführungssoftware in Kombination mit einem strukturierten Belegworkflow schützt vor Überraschungen bei einer Betriebsprüfung.

Wann sollte ich beim Aufbau des Online-Handels auf Amazon einen Steuer­berater ein­schalten?

Die kurze Antwort: Schon vor dem ersten Verkauf. Wer steuerliche Beratung erst dann holt, wenn das Finanzamt einen Fragebogen schickt oder eine Betriebsprüfung ankündigt, zahlt in aller Regel deutlich mehr als nötig.

In der Praxis sehen wir regelmäßig, dass Händler, die ohne Beratung gestartet sind, im zweiten oder dritten Jahr mit Umsatzsteuer-Nachzahlungen konfrontiert werden, weil FBA-Registrierungen im EU-Ausland versäumt wurden, das OSS-Verfahren nicht korrekt angewendet wurde oder die Rechtsformwahl steuerlich ungünstig war. Solche Fehler lassen sich im Nachhinein bereinigen, aber sie kosten Zeit, Geld und Nerven.

Wir begleiten Amazon-Händler von der Gründungsphase an: Rechtsformwahl, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, laufende Buchhaltung und Belegorganisation, Umsatzsteuervoranmeldungen, OSS-Meldungen, Registrierungen im EU-Ausland und die jährliche Steuererklärung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir die steuerliche Seite im Griff behalten.

Fazit

Den Online-Handel auf Amazon aufzubauen, ist unternehmerisch spannend, aber steuerlich von Anfang an anspruchsvoll. Von der Gewerbeanmeldung über die Wahl der richtigen Rechtsform bis hin zu den komplexen Umsatzsteuer-Pflichten bei Amazon FBA: Wer die steuerlichen Grundlagen kennt und frühzeitig handelt, spart Zeit, Geld und Nerven.

Wir stehen Ihnen dabei zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch unter dannhorn-paeschke.de/kontakt.

10 häufige Fragen zum Online-Handel aufbauen auf Amazon

Ja. Wer auf Amazon regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren verkauft, betreibt in der Regel ein Gewerbe nach § 14 GewO und ist zur Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtet. Gelegentliche Privatverkäufe von gebrauchten Gegenständen fallen in der Regel nicht darunter, die Abgrenzung ist aber im Einzelfall zu prüfen.
Grundsätzlich ja. Allerdings dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, und der Vorsteuerabzug entfällt. In der Praxis ist die Kleinunternehmerregelung für wachstumsorientierte Amazon-Händler oft nur in der absoluten Anfangsphase sinnvoll, weil der Vorsteuerabzug bei Wareneinkäufen und FBA-Kosten deutlich wertvoller ist als der scheinbare Preisvorteil.
FBA steht für Fulfillment by Amazon. Amazon übernimmt Lagerung, Verpackung und Versand. Sobald Amazon Ihre Waren in Lagerhäuser anderer EU-Länder umlagert, entstehen dort Umsatzsteuerregistrierungspflichten, auch wenn Sie selbst ausschließlich in Deutschland ansässig sind.
Das hängt vom gewählten FBA-Programm ab. Häufig betroffene Länder sind Polen, Tschechien, Frankreich, Spanien, Italien und die Niederlande. Im Amazon Seller Central finden Sie eine Übersicht der Lagerstandorte Ihrer Waren. Wir prüfen für Sie, in welchen Ländern konkrete Registrierungspflichten bestehen.
OSS steht für One-Stop-Shop. Über das OSS-Verfahren nach § 18j UStG können EU-weite B2C-Fernverkäufe zentral in Deutschland erklärt und bezahlt werden. Sobald Ihre EU-weiten B2C-Umsätze 10.000 Euro im Jahr übersteigen, sind Sie verpflichtet, entweder das OSS zu nutzen oder sich in jedem EU-Zielland einzeln zu registrieren.
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die Sie als Vorsteuer geltend machen können. Dazu kommen Zollabgaben, die sich nach dem Zollwert der Ware richten. Die korrekte Zollwertermittlung und steuerliche Behandlung ist für Amazon-Händler, die aus Asien importieren, ein zentrales Thema und Grundlage für die Kalkulation.
Handelsrechtlich sind Kaufleute grundsätzlich buchführungspflichtig. Steuerrechtlich gilt § 141 AO für gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte (soweit nicht bereits nach § 140 AO buchführungspflichtig) ab einem Jahresgewinn von 80.000 Euro oder einem Jahresumsatz von 800.000 Euro. Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und nicht mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielen, sind gemäß § 241a HGB von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht nach §§ 238 ff. HGB befreit. Unterhalb der steuerrechtlichen Schwellen des § 141 AO ist die EÜR für diese Gruppe zulässig. Unterhalb dieser Schwellen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend.
Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert und Leistungsumfang ab. Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot nach einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir Ihren konkreten Bedarf besprechen.
Ein in Deutschland zugelassener Steuerberater mit Erfahrung im E-Commerce und Amazon FBA ist für die meisten Händler der richtige Ansprechpartner. Für komplexe Registrierungen im EU-Ausland arbeiten wir bei Bedarf mit einem Netzwerk von Partnern in anderen Mitgliedstaaten zusammen.
Die jeweiligen Steuerbehörden können Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder fordern. In schwerwiegenden Fällen kann Amazon das Verkäuferkonto einschränken oder sperren. Eine frühzeitige Klärung ist in aller Regel deutlich günstiger als eine nachträgliche Bereinigung.

Weitere Themen

buchhaltung digitalisieren pflicht

Buchhaltung digitalisieren Pflicht

Die Umstellung auf digitale Buchhaltungsprozesse ist für viele Unternehmen inzwischen mehr als nur eine Option – es ist eine gesetzliche Pflicht. Neben der Einhaltung von Vorschriften bietet sie zahlreiche Vorteile wie Zeitersparnis, verbesserte Datenqualität und Kostenreduktion. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und wie Sie die Digitalisierung optimal umsetzen können, um langfristig zu profitieren.

Weiterlesen »

Jetzt Kontakt Aufnehmen

Füllen Sie kurz das Formular aus. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.