Online Steuerberater für Selbständige
Erfahren Sie, wie spezialisierte Online-Steuerberater E-Commerce-Unternehmern helfen, steuerliche Herausforderungen zu meistern, Prozesse zu automatisieren und durch digitale Lösungen Zeit und Kosten zu sparen.
Als GmbH-Geschäftsführer kennen Sie das jährlich wiederkehrende Szenario: Der Jahresabschluss muss erstellt werden. Was für viele Unternehmer eine belastende Pflichtaufgabe darstellt, ist gleichzeitig eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen. Die Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH geht weit über eine einfache Buchhaltungsaufgabe hinaus – sie erfordert fundiertes Fachwissen, sorgfältige Planung und ein tiefes Verständnis der aktuellen Rechtslage.
Die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen, der Zeitdruck und die Sorge vor möglichen Fehlern mit steuerlichen oder rechtlichen Konsequenzen setzen viele Geschäftsführer unter Druck. Doch genau hier liegt auch eine große Chance: Ein professionell erstellter Jahresabschluss ist nicht nur eine Pflichtübung, sondern ein wertvolles Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmen. Die Steuerexperten der Kanzlei Dannhorn & Paeschke unterstützen Sie dabei, diese Chance optimal zu nutzen und aus Ihrem Jahresabschluss einen echten Mehrwert für Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu generieren.
✓ Ihre Herausforderung ist unsere Expertise: Lassen Sie uns gemeinsam Ihren GmbH-Jahresabschluss optimal gestalten!
Die Erstellung des Jahresabschlusses für GmbHs basiert auf einem komplexen Rechtsrahmen, der verschiedene Gesetze und Verordnungen umfasst. Im Handelsgesetzbuch (HGB) regeln die §§ 242 ff. die allgemeinen Vorschriften zur Rechnungslegung, während die §§ 264 ff. spezifische Anforderungen für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften festlegen. Auch das GmbH-Gesetz spielt eine wichtige Rolle, insbesondere § 42 ff. GmbHG zur Vorlage des Jahresabschlusses.
Neben diesen gesetzlichen Regelungen müssen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) eingehalten werden. Die Einhaltung all dieser Regelungen erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis und kontinuierliche Weiterbildung, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen stetig ändern. Dannhorn & Paeschke verfügt über das notwendige Expertenwissen, um Ihren GmbH-Jahresabschluss rechtssicher und unter Berücksichtigung aller aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu erstellen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Größenklassifizierung Ihrer GmbH. Das HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften, wobei die Einstufung anhand von drei Kriterien erfolgt:
Je nach Größenklasse ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an den Umfang und die Offenlegungspflichten des Jahresabschlusses:
Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer (Durchschnitt) | Erleichterungen |
Kleinstkapitalgesellschaft | 450.000 € | 900.000 € | >10 | Deutlich reduzierte Pflichten, vereinfachte Offenlegung |
Klein | ≤ 7.5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 | Befreiung von Prüfungspflicht, verkürzte Bilanz |
Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 | Teilweise Erleichterungen bei Anhang und Lagebericht |
Groß | > 25 Mio. € | >> 50 Mio. € | > 250 | Keine Erleichterungen |
Die Kenntnis Ihrer Größenklasse ist entscheidend, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig mögliche Erleichterungen optimal zu nutzen.
➤ Unsicher über Ihre Größenklasse und die daraus resultierenden Pflichten? Wir analysieren Ihre Situation und beraten Sie umfassend!
Die Erstellung eines Jahresabschlusses für Ihre GmbH ist ein mehrstufiger Prozess, der weit vor dem eigentlichen Bilanzstichtag beginnt und über diesen hinausreicht:
Bei dieser komplexen Aufgabe können zahlreiche Fehlerquellen auftreten. Ein professioneller Steuerberater stellt sicher, dass jeder Schritt korrekt und fristgerecht durchgeführt wird.
Die Digitalisierung hat auch die Erstellung des Jahresabschlusses revolutioniert. Moderne Steuerberatungskanzleien wie Dannhorn & Paeschke setzen auf innovative digitale Lösungen, die den gesamten Prozess effizienter und transparenter gestalten:
Die Digitalisierung des Jahresabschlusses bietet nicht nur zeitliche und finanzielle Vorteile, sondern erhöht auch die Qualität und Zuverlässigkeit der erstellten Unterlagen.
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Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei gestaltet sich für Sie so einfach und effizient wie möglich:
Im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs analysieren wir Ihre aktuelle Situation und identifizieren Optimierungspotenziale für Ihren GmbH-Jahresabschluss. Dabei berücksichtigen wir sowohl die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche als auch Ihre individuellen Unternehmensziele.
Basierend auf Ihren Anforderungen entwickeln wir ein individuelles Betreuungskonzept für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Dieses umfasst alle notwendigen Leistungen sowie eine transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten.
Nach Ihrer Zusage organisieren wir alle notwendigen Schritte für einen problemlosen Beginn unserer Zusammenarbeit, inklusive des Kanzleiwechsels und der Implementierung digitaler Prozesse. Ein persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Während des gesamten Geschäftsjahres stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, bereiten den Jahresabschluss optimal vor und stellen seine fristgerechte und qualitativ hochwertige Erstellung sicher.
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Die Erstellung des Jahresabschlusses für Ihre GmbH ist zwar eine gesetzliche Pflicht, bietet aber gleichzeitig eine hervorragende Gelegenheit, Ihr Unternehmen steuerlich zu optimieren und wertvolle betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen. Mit einem professionellen Partner an Ihrer Seite wird diese komplexe Aufgabe nicht zur Belastung, sondern zu einem strategischen Vorteil für Ihr Unternehmen.
Als spezialisierte Steuerkanzlei für GmbHs verbindet Dannhorn & Paeschke fundierte steuerliche Expertise mit innovativen digitalen Lösungen. Wir nehmen Ihnen nicht nur die zeitraubende Arbeit ab, sondern sorgen auch dafür, dass Ihr Jahresabschluss alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig Ihre steuerlichen Gestaltungsspielräume optimal nutzt.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um Ihren Jahresabschluss!
Der Jahresabschluss muss innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende aufgestellt werden (sechs Monate bei kleinen GmbHs). Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung sollte innerhalb von acht Monaten erfolgen. Für die Offenlegung beim Bundesanzeiger gilt eine Frist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen und Zwangsgelder.
Je nach Größenklasse umfasst ein vollständiger GmbH-Jahresabschluss:
Rechtlich ist dies möglich, erfordert jedoch tiefgreifende Kenntnisse im Bilanzierungs- und Steuerrecht sowie ausreichend Zeit. Fehler können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Eine professionelle Erstellung durch einen Steuerberater bietet Rechtssicherheit und ermöglicht die optimale Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Jahresabschluss sind vielfältig und können bei kluger Anwendung erhebliche Vorteile bringen. Dazu zählen die Wahl optimaler Abschreibungsmethoden, die strategische Bildung von Rückstellungen, die gezielte Bewertung des Vorratsvermögens, die Nutzung von Sonderabschreibungen, die zeitlich optimierte Planung von Investitionen sowie eine durchdachte Gewinnverwendungsstrategie.
Die digitale Jahresabschlusserstellung bietet zahlreiche Vorteile für GmbH-Geschäftsführer: erhebliche Zeitersparnis durch automatisierte Prozesse, reduzierte Fehlerquoten dank intelligenter Plausibilitätsprüfungen, einen stets aktuellen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens sowie eine deutlich verbesserte Kommunikation mit dem Steuerberater. Hinzu kommen die garantierte GoBD-Konformität, umweltschonende papierlose Prozesse und der flexible Zugriff auf relevante Daten von jedem Ort aus.
Die Handelsbilanz folgt dem HGB und informiert Gesellschafter, Gläubiger und die Öffentlichkeit. Die Steuerbilanz basiert auf steuerrechtlichen Vorschriften und dient der Gewinnermittlung. Hauptunterschiede bestehen bei Ansatz- und Bewertungsvorschriften, Abschreibungen, Rückstellungen und der Behandlung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben.
Für einen effizienten Jahresabschlussprozess:
Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität. Maßgebliche Faktoren sind Umsatz, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Qualität der Buchhaltung und zusätzliche Leistungen. Für kleine GmbHs beginnen die Kosten bei einigen tausend Euro. Der Mehrwert durch Rechtssicherheit, Zeitersparnis und steuerliche Optimierung rechtfertigt diese Investition.
Kleine GmbHs genießen erhebliche Erleichterungen wie keine Prüfungspflicht, verkürzte Bilanz, vereinfachten Anhang und eingeschränkte Offenlegungspflichten. Mittelgroße GmbHs unterliegen der Prüfungspflicht, erhalten jedoch teilweise Erleichterungen bei gleichzeitig umfangreicheren Offenlegungspflichten. Große GmbHs müssen einen vollständigen Jahresabschluss ohne Erleichterungen erstellen, diesen prüfen lassen und vollständig offenlegen – die richtige Einordnung Ihrer GmbH ist daher entscheidend für den erforderlichen Aufwand.
Der Wechsel umfasst:
Optimal ist ein Wechsel zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres oder nach Abschluss des laufenden Jahresabschlusses. Dannhorn & Paeschke begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt für einen nahtlosen Übergang.
Erfahren Sie, wie spezialisierte Online-Steuerberater E-Commerce-Unternehmern helfen, steuerliche Herausforderungen zu meistern, Prozesse zu automatisieren und durch digitale Lösungen Zeit und Kosten zu sparen.
Die Umstellung auf digitale Buchhaltungsprozesse ist für viele Unternehmen inzwischen mehr als nur eine Option – es ist eine gesetzliche Pflicht. Neben der Einhaltung von Vorschriften bietet sie zahlreiche Vorteile wie Zeitersparnis, verbesserte Datenqualität und Kostenreduktion. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und wie Sie die Digitalisierung optimal umsetzen können, um langfristig zu profitieren.
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Dannhorn & Paeschke GmbH
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email kanzlei@dr-dannhorn.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to kanzlei@dr-dannhorn.de