Was genau ist eine gemeinnützige Stiftung?
Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Die gemeinnützige Stiftung gehört zu den anspruchsvollsten Konstruktionen im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht. Wer sie richtig plant, profitiert von erheblichen steuerlichen Vorteilen – wer die Voraussetzungen unterschätzt, riskiert deren rückwirkenden Verlust.
Als Steuerberater für gemeinnützige Organisationen begleiten wir in Nürnberg seit Jahren Stifter, Vorstände und Organe von gemeinnützigen Körperschaften – von der ersten Satzungsgestaltung bis hin zur laufenden Mittelverwendungsprüfung.
Eine Stiftung ist eine juristische Person des privaten Rechts ohne Mitglieder. Sie wird durch ein Stiftungsgeschäft errichtet und gewidmet – ein Stifter überträgt Vermögen auf die neu entstehende Körperschaft, die es fortan ausschließlich dem festgelegten Stiftungszweck unterstellt. Davon zu unterscheiden sind nichtrechtsfähige Treuhandstiftungen, bei denen das Vermögen formal beim Treuhänder verbleibt.
Der Begriff „gemeinnützig“ ist im steuerrechtlichen Sinne präziser als im Sprachgebrauch. Er bezeichnet Stiftungen, die nach den §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigt anerkannt sind – also solche, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. Nur diese Körperschaften kommen in den Genuss der weitreichenden steuerlichen Vergünstigungen, die das deutsche Steuerrecht für gemeinnützige Organisationen vorsieht.