Was ist eine gemeinnützige GmbH?
Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Viele Gründer, Unternehmer und Träger sozialer Einrichtungen fragen sich, wann eine GmbH als gemeinnützig gilt und welche steuerlichen Vergünstigungen damit verbunden sind. Die Antwort steckt nicht im GmbH-Gesetz, sondern in der Abgabenordnung: Als Steuerberater für gemeinnützige GmbHs kennen wir die Fallstricke, die zwischen der Satzungsgestaltung und der dauerhaften Anerkennung lauern. In diesem Beitrag erklären wir, welche Voraussetzungen die gGmbH erfüllen muss, welche Steuervorteile sich ergeben und worauf Sie im laufenden Betrieb achten sollten.
Die gemeinnützige GmbH, kurz gGmbH, ist keine eigenständige Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht. Es handelt sich um eine gewöhnliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem GmbH-Gesetz, die durch ihre Satzung und ihre tatsächliche Geschäftsführung zusätzlich die steuerrechtlichen Anforderungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt. Das Stammkapital beträgt wie bei jeder GmbH mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG), und die Gesellschaft benötigt einen oder mehrere Geschäftsführer sowie eine im Handelsregister eingetragene Satzung.
Der entscheidende Unterschied zur regulären GmbH liegt in der Zweckbindung: Die gGmbH darf ihre Erträge nicht an Gesellschafter ausschütten, sondern muss sie für den steuerbegünstigten Satzungszweck einsetzen. Genau diese Struktur macht sie für Träger von Kindergärten, Sozialstationen, Bildungseinrichtungen und kirchlich-diakonische Organisationen zur häufig gewählten Rechtsform.