Gemeinnützige GmbH
Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist gesellschaftsrechtlich eine gewöhnliche GmbH, die zusätzlich die steuerlichen Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt. Der Beitrag erklärt die Grundsätze Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit, die Anforderungen an die Satzung sowie die steuerlichen Vorteile und Risiken im laufenden Betrieb.