Ob der Mitgliedsbeitrag an einen gemeinnützigen Verein steuerlich absetzbar ist, hängt weniger von der Gemeinnützigkeit an sich ab als vom konkreten Vereinszweck. Viele Mitglieder gehen davon aus, dass jede Zahlung an einen gemeinnützigen Verein die Steuerlast mindert. Für Spenden trifft das weitgehend zu. Bei Mitgliedsbeiträgen hat der Gesetzgeber dagegen eine klare Grenze gezogen: Wer vor allem für die eigene Freizeitgestaltung zahlt, soll den Beitrag nicht steuerlich geltend machen können.
Auch für Vereine ist die Frage von praktischer Bedeutung. Ob ein Verein Zuwendungsbestätigungen auch für Mitgliedsbeiträge ausstellen darf, richtet sich nach seinen satzungsmäßigen Zwecken und den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts. Eine fehlerhafte Bestätigung kann zu einer Haftung für die entgangene Steuer führen.
Im Folgenden erläutern wir, wann Mitgliedsbeiträge abziehbar sind, welche Vereine ausgenommen sind, was die Neuregelung zum E-Sport bedeutet und welche Nachweise das Finanzamt verlangt.