Das Wichtigste in Kürze
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben bei der Erbschaftsteuer einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro sowie einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro.
- Ehepartner gehören zur günstigsten Steuerklasse I mit Steuersätzen zwischen 7 und 30 Prozent auf den Betrag oberhalb der Freibeträge.
- Ein selbstgenutztes Familienheim kann zusätzlich zu den Freibeträgen komplett steuerfrei vererbt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Die Erbschaftssteuer für Ehegatten fällt in Deutschland deutlich milder aus als für die meisten anderen Erben, weil der Gesetzgeber Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer besonders begünstigt.
Wer verheiratet ist, profitiert von hohen Freibeträgen, günstigen Steuersätzen und zusätzlichen Steuerbefreiungen, etwa für das gemeinsame Zuhause. Trotzdem entstehen in der Praxis immer wieder Unsicherheiten: Ab welchem Betrag wird überhaupt Steuer fällig, wie wirkt sich ein Zugewinnausgleich aus, und was ändert sich im Fall einer Scheidung?
Wir erklären in diesem Beitrag, welche Regeln für Ehepartner bei der Erbschaftsteuer gelten und worauf Sie bei der Nachlassplanung achten sollten.