Was ist eine Erbengemeinschaft und wie entsteht sie?
Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, stellen sich schnell Fragen, die weit über die bloße Nachlassteilung hinausgehen: Wer zahlt wie viel Erbschaftsteuer? Gelten dieselben Freibeträge für alle Miterben? Was passiert steuerlich, wenn die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt wird? Diese Fragen treiben viele Erben um — und die Antworten sind nicht immer intuitiv. Denn das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) behandelt jeden Miterben als eigenständigen Steuerpflichtigen, unabhängig davon, ob die Erbengemeinschaft den Nachlass noch gemeinsam hält oder bereits aufgeteilt hat. Wer die Berechnungslogik versteht, kann frühzeitig handeln und unnötige Steuerlasten vermeiden.
Wenn jemand stirbt und mehrere Personen als Erben eingesetzt sind — durch Testament oder kraft gesetzlicher Erbfolge —, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Alle Miterben erwerben den Nachlass gemeinschaftlich (§ 2032 BGB). Kein Miterbe kann zunächst allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen; der gesamte Nachlass gehört den Miterben zur gesamten Hand. Erst wenn die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt wird — also der Nachlass aufgeteilt ist —, erlischt diese Gemeinschaft.
Wichtig für die Erbschaftsteuer: Die Erbengemeinschaft als solche ist kein Steuersubjekt. Es gibt keine einheitliche Veranlagung der Gemeinschaft beim Finanzamt. Stattdessen wird jeder Miterbe für seinen Erbteil individuell besteuert. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Freibeträge und die anwendbaren Steuersätze — und kann dazu führen, dass identische Erbteile bei verschiedenen Miterben völlig unterschiedlich besteuert werden.