Was kostet es eine GmbH zu gründen?

Vollständiger Kostenüberblick
Inhalts­verzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Gesamtkosten für GmbH-Gründung: Zwischen 1.500 und 3.000 Euro je nach Komplexität und gewählten Dienstleistungen
  • Stammkapital: Mindestens 25.000 Euro erforderlich, davon 12.500 Euro bei Anmeldung einzuzahlen
  • Laufende Kosten: Zusätzliche jährliche Ausgaben für Buchführung, Steuererklärungen und Compliance beachten

Warum die GmbH-Gründung sorgfältig kalkulieren?

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für viele Unternehmer der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage nach den Kosten. Eine realistische Kostenplanung ist entscheidend für den erfolgreichen Start Ihres Unternehmens und verhindert böse Überraschungen während des Gründungsprozesses.

Die Kosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: von den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen bis hin zu optionalen Beratungsleistungen, die langfristig wertvoll sein können. In diesem Artikel erhalten Sie einen detaillierten Überblick über alle anfallenden Kosten Besonders wichtig ist es hierbei, einen Steuerberater für GmbHs zur Seite zu haben.

Rechtliche Grundlagen der GmbH-Gründung

Das GmbH-Gesetz als Grundlage

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die GmbH-Gründung sind im GmbH-Gesetz (GmbHG) festgelegt. Besonders relevant für die Kostenplanung sind die Bestimmungen zu Stammkapital, Gesellschaftsvertrag und Anmeldeverfahren.
Nach § 5 GmbHG beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro. Dieses muss nicht vollständig bei Gründung eingezahlt werden – die Hälfte, also 12.500 Euro, reicht für die Anmeldung aus. Die verbleibende Summe kann später nachgeschossen werden, wenn sie benötigt wird.

Gesellschaftsvertrag und Notarkosten

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG). Diese Vorgabe führt zu einem der größten Kostenpunkte bei der GmbH-Gründung. Der Notar prüft dabei nicht nur die formale Richtigkeit, sondern berät auch zu rechtlichen Aspekten des Vertrags.
Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist somit bundesweit einheitlich geregelt. Sie hängt primär vom Stammkapital ab, können aber je nach Komplexität des Gesellschaftsvertrags variieren.

Detaillierte Kostenaufstellung der GmbH-Gründung

Stammkapital und Kapitalaufbringung

Mindeststammkapital: 25.000 Euro

Das Stammkapital ist der größte Kostenblock, unterscheidet sich aber von anderen Ausgaben dadurch, dass es dem Unternehmen als Eigenkapital zur Verfügung steht. Bei der Anmeldung müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden.

Einzahlungsmodalitäten:

  • Bareinlage auf Geschäftskonto vor Anmeldung
  • Sacheinlagen möglich, aber bewertungsaufwendig
  • Verrechnung mit Gründungskosten nicht zulässig

Notarkosten im Detail

Beurkundung des Gesellschaftsvertrags: 125-300 Euro

Die Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags richten sich nach dem Geschäftswert, der dem Stammkapital entspricht. Bei 25.000 Euro Stammkapital fallen etwa 125 Euro an. Komplexere Verträge mit besonderen Regelungen können höhere Kosten verursachen.

Handelsregisteranmeldung: 150-300 Euro

Zusätzlich entstehen Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung. Diese variieren je nach Anzahl der Geschäftsführer und Komplexität der Anmeldung.

Handelsregister- und Gerichtskosten

Eintragungsgebühr: 150 Euro

Das Registergericht erhebt für die Eintragung der GmbH eine pauschale Gebühr von 150 Euro. Diese ist unabhängig von der Höhe des Stammkapitals und fällt bei jeder GmbH-Gründung an.

Veröffentlichungskosten: 130-200 Euro

Die Gründung muss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Kosten hierfür betragen etwa 130-200 Euro, abhängig vom Umfang der Veröffentlichung.

Steuerliche Anmeldungen

Gewerbeanmeldung: 15-65 Euro

Die Gewerbeanmeldung bei der örtlichen Gemeinde kostet je nach Region zwischen 15 und 65 Euro. Sie ist Voraussetzung für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Steuerliche Erfassung: kostenfrei

Die Anmeldung bei den Finanzbehörden ist grundsätzlich kostenfrei, erfordert aber die ordnungsgemäße Ausfüllung umfangreicher Formulare.

Zusätzliche Gründungskosten

Geschäftskonto und Banking

Die meisten Banken verlangen für die Eröffnung eines Geschäftskontos eine Grundgebühr zwischen 5 und 30 Euro monatlich. Einige Institute erheben zusätzlich eine einmalige Kontoführungsgebühr von 50-100 Euro.

Beratungskosten

Steuerberatung: 500-1.500 Euro

Eine professionelle steuerliche Beratung bereits in der Gründungsphase kann langfristig erhebliche Kosten sparen. Die Investition in eine fundierte Beratung zur optimalen Unternehmensstruktur und steuerlichen Gestaltung zahlt sich meist schnell aus.

Rechtsberatung: 300-1.000 Euro

Neben der notariellen Beurkundung kann eine zusätzliche anwaltliche Beratung sinnvoll sein, insbesondere bei komplexeren Gesellschaftsverträgen oder besonderen Geschäftsmodellen.

Typische Fallkonstellationen mit Lösungsansätzen

Standardgründung mit Musterprotokoll

Bei einer einfachen Ein-Personen-GmbH mit Standardgeschäftszweck können Sie das vereinfachte Musterprotokoll verwenden. Dies reduziert die Notarkosten erheblich und führt zu Gesamtgründungskosten von etwa 800-1.200 Euro (plus Stammkapital).

Vorteile des Musterprotokolls:

  • Deutlich geringere Notarkosten
  • Schnellerer Gründungsprozess
  • Weniger Beratungsaufwand


Nachteile:

  • Keine individuellen Vereinbarungen möglich
  • Nur für einfache Strukturen geeignet
  • Spätere Satzungsänderungen erforderlich bei Änderungsbedarf

Mehrgesellschafter-GmbH mit individuellem Gesellschaftsvertrag

Bei mehreren Gesellschaftern oder besonderen Geschäftsmodellen ist ein individueller Gesellschaftsvertrag meist unvermeidlich. Hier sollten Sie mit Gesamtkosten von 2.000-3.500 Euro rechnen.

Wichtige Regelungsbereiche:

  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Gesellschafterversammlung und Stimmrechte
  • Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern

UG (haftungsbeschränkt) als Alternative

Die Unternehmergesellschaft bietet einen kostengünstigeren Einstieg mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro. Die anderen Gründungskosten bleiben jedoch weitgehend identisch.

Praktische Tipps für Kosteneinsparungen

Vorbereitung ist alles

Je besser Sie sich auf die Gründung vorbereiten, desto geringer fallen die Beratungskosten aus. Informieren Sie sich vorab über Ihre Branche, steuerliche Besonderheiten und die geplante Unternehmensstruktur.

Timing der Gründung

Der Zeitpunkt der Gründung kann steuerliche Auswirkungen haben. Eine Gründung zu Jahresbeginn ermöglicht die Nutzung der vollen Abschreibungsmöglichkeiten und kann bei der Gewerbesteuer von Vorteil sein.

Digitale Buchführung von Anfang an

Investieren Sie von Beginn an in eine professionelle Buchführungssoftware. Dies reduziert die laufenden Kosten für die steuerliche Betreuung erheblich und verbessert die Transparenz Ihrer Finanzen.

Standortwahl überdenken

Die regionale Gewerbesteuerbelastung variiert erheblich. Bei der Standortwahl sollten Sie nicht nur die Gründungskosten, sondern auch die langfristigen steuerlichen Belastungen berücksichtigen.

Eine fundierte Gründungsberatung kann Ihnen helfen, alle Aspekte zu durchdenken und die für Ihr Unternehmen optimale Lösung zu finden.

Laufende Kosten nach der Gründung

Jährliche Pflichtkosten

Nach der erfolgreichen Gründung entstehen regelmäßige Kosten für:

  • Jahresabschluss und Steuererklärungen (1.000-3.000 Euro jährlich)
  • Buchführung und laufende steuerliche Betreuung (2.000-6.000 Euro jährlich)
  • Handelsregisterveröffentlichungen bei Änderungen

Steuerliche Belastungen

Die laufende steuerliche Belastung einer GmbH setzt sich zusammen aus:

  • Körperschaftsteuer (15% auf den Gewinn)
  • Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Körperschaftsteuer)
  • Gewerbesteuer (je nach Gemeinde 7-17% auf den Gewerbeertrag)

Checkliste für die Kostenplanung

Vor der Gründung:

  • Finanzierungsplan mit allen Gründungskosten erstellen
  • Angebote von verschiedenen Beratern einholen
  • Stammkapital auf separatem Konto bereitstellen
  • Geschäftskonto bei passender Bank auswählen


Während der Gründung:

  • Alle Belege für Gründungskosten sammeln
  • Termine mit Notar und Beratern koordinieren
  • Gewerbeanmeldung zeitnah nach Handelsregistereintrag


Nach der Gründung:

  • Laufende Kosten überwachen
  • Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten prüfen
  • Regelmäßige Beratung zur Kostenoptimierung

Investition in eine solide Gründung

Die Gründung einer GmbH erfordert eine Investition von mindestens 26.500-28.000 Euro (inklusive Mindeststammkapital). Während das Stammkapital dem Unternehmen als Eigenkapital zur Verfügung steht, sollten Sie für die eigentlichen Gründungskosten etwa 1.500-3.000 Euro einplanen.

Eine professionelle Beratung bereits in der Gründungsphase ist eine Investition, die sich langfristig auszahlt. Durch optimale Strukturierung und steuerliche Gestaltung können Sie nicht nur Gründungskosten sparen, sondern auch die laufenden Belastungen Ihres Unternehmens minimieren.

Die Wahl des richtigen Beraters und die sorgfältige Planung der Gründung legen den Grundstein für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Lassen Sie sich umfassend beraten und treffen Sie informierte Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens.

Häufig gestellte Fragen

Nein, das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt gesetzlich 25.000 Euro. Als Alternative können Sie eine UG (Unternehmergesellschaft) mit einem Mindeststammkapital von einem Euro gründen. Die UG muss jedoch 25% ihres jährlichen Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einzahlen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht.

Nein, bei der Anmeldung zum Handelsregister müssen mindestens 12.500 Euro (die Hälfte des Mindeststammkapitals) eingezahlt werden. Der Rest kann später nachgeschossen werden, wenn er benötigt wird. Bei Sacheinlagen gelten besondere Regelungen.

Unvollständige Finanzierung kann die Gründung verzögern oder zum Scheitern bringen. Planen Sie daher einen Puffer von 20-30% zusätzlich zu den kalkulierten Kosten ein. Eine frühzeitige und umfassende Beratung hilft, alle Kostenpunkte zu erfassen.

Ja, die meisten Gründungskosten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Notarkosten, Beratungskosten und Anmeldegebühren. Die genaue steuerliche Behandlung sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen.

Eine GmbH-Gründung dauert in der Regel 2-4 Wochen ab Einreichung der Anmeldung beim Handelsregister. Bei der Verwendung eines Musterprotokolls kann der Prozess beschleunigt werden. Verzögerungen können durch unvollständige Unterlagen oder Rückfragen des Registergerichts entstehen.

Nach der Gründung fallen regelmäßig Kosten für Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung an. Je nach Umfang der Geschäftstätigkeit sollten Sie mit 3.000-9.000 Euro jährlich rechnen. Hinzu kommen die eigentlichen Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn.

Während Sie formal auch ohne Beratung gründen können, ist professionelle Unterstützung meist eine lohnende Investition. Ein erfahrener Berater hilft, Fehler zu vermeiden, Kosten zu optimieren und die Weichen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu stellen.

Die UG hat niedrigere Gründungskosten, da weniger Stammkapital erforderlich ist. Langfristig können jedoch höhere Kosten entstehen, da bei der UG Gewinnthesaurierung vorgeschrieben ist und oft eine spätere Umwandlung in eine GmbH erfolgt.

Ja, Sacheinlagen sind möglich, erfordern aber eine notarielle Bewertung und können den Gründungsprozess verkomplizieren. Die Bewertung muss realistisch sein, da Sie persönlich für Überbewertungen haften. Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten.

Fehler bei der Gründung können zur Nichtigkeit der GmbH führen oder persönliche Haftungsrisiken auslösen. Besonders kritisch sind Verstöße gegen die Kapitalaufbringungsvorschriften. Eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Begleitung minimieren diese Risiken erheblich.

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