Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen der Wirtschaft voran – auch in der Buchhaltung. Was für viele Unternehmen zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingt, birgt in Wahrheit große Chancen. Doch was genau bedeutet die Pflicht zur Digitalisierung der Buchhaltung? Welche Unternehmen sind betroffen und wie kann die Umstellung gelingen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema und erhalten wertvolle Tipps für die erfolgreiche Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber verschiedene Regelungen auf den Weg gebracht, die eine schrittweise Digitalisierung der Buchhaltung vorschreiben. Ziel ist es, Manipulationen vorzubeugen und die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen zu verbessern. Gleichzeitig sollen moderne digitale Prozesse die Effizienz in den Unternehmen steigern.
Viele Unternehmer sind angesichts dieser Entwicklung verunsichert: Welche neuen Pflichten kommen auf mich zu? Wie hoch sind die Kosten und der Aufwand für die Umstellung? Und was passiert, wenn ich die Vorgaben nicht rechtzeitig umsetze?
Diese Sorgen sind nachvollziehbar, aber unbegründet. Mit der richtigen Herangehensweise und professioneller Unterstützung lässt sich die Digitalisierung der Buchhaltung nicht nur reibungslos meistern – sie bietet sogar enorme Vorteile für Ihr Unternehmen.
Um die neuen Anforderungen an die digitale Buchhaltung zu verstehen, ist ein Blick auf die relevanten Gesetze und Verordnungen hilfreich:
Die Umsetzung dieser Vorgaben betrifft nahezu alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche. Besonders relevant ist die Digitalisierungspflicht für Betriebe mit hohem Bargeldverkehr sowie für Unternehmen im E-Commerce.
Die Umstellung auf eine digitale Buchhaltung mag zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingen. In Wahrheit bietet sie jedoch zahlreiche Vorteile:
Die erfolgreiche Digitalisierung Ihrer Buchhaltung erfordert eine strukturierte Herangehensweise. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
Bei der Digitalisierung der Buchhaltung können verschiedene Hürden auftreten. Hier einige häufige Herausforderungen und Lösungsansätze:
Als erfahrene Steuerberatungskanzlei mit Schwerpunkt auf E-Commerce und IT-Beratung bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung:
Unser interdisziplinäres Team aus Steuerberatern, IT-Spezialisten und E-Commerce-Experten gewährleistet eine ganzheitliche Betreuung. So konnten wir bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltung begleiten und dabei oft Zeitersparnisse sowie signifikante Kostenreduktionen erzielen.
Die Digitalisierung der Buchhaltung ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie bietet enorme Chancen für Ihr Unternehmen. Mit den richtigen Strategien und professioneller Unterstützung lässt sich die Umstellung reibungslos meistern. Die Vorteile wie Zeitersparnis, Kostenreduktion und verbesserte Datenqualität überwiegen dabei deutlich den anfänglichen Aufwand.
Nutzen Sie die Digitalisierung als Gelegenheit, Ihre Buchhaltungsprozesse grundlegend zu optimieren und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Als erfahrene Experten an der Schnittstelle von Steuerberatung, E-Commerce und IT begleiten wir Sie gerne auf diesem Weg.
Die Digitalisierung der Buchhaltung mag zunächst wie eine Herausforderung erscheinen. Mit der richtigen Herangehensweise und kompetenter Unterstützung wird sie jedoch zu einer großen Chance für Ihr Unternehmen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Buchhaltung in die digitale Zukunft führen!
Die Pflicht zur Digitalisierung der Buchhaltung gilt grundsätzlich für alle buchführungspflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Besonders relevant ist sie für Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen und im E-Commerce-Bereich. Auch Freiberufler und Kleinunternehmer sind zunehmend von den Digitalisierungsanforderungen betroffen, insbesondere wenn sie bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten.
Es gibt keinen einheitlichen Stichtag für alle Unternehmen. Die Fristen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Unternehmens und den spezifischen gesetzlichen Anforderungen. Beispielsweise mussten elektronische Kassensysteme bereits bis zum 1. Januar 2020 den neuen Anforderungen entsprechen. Generell empfiehlt es sich, die Digitalisierung der Buchhaltung so bald wie möglich anzugehen, um von den Vorteilen zu profitieren und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Die Kosten für die Digitalisierung der Buchhaltung variieren je nach Unternehmensgröße, bestehender IT-Infrastruktur und gewählter Lösung. Sie setzen sich typischerweise zusammen aus Kosten für Software-Lizenzen, eventuelle Hardware-Anschaffungen, Implementierung und Mitarbeiterschulungen. Obwohl die Anfangsinvestition beträchtlich sein kann, amortisieren sich die Kosten in der Regel schnell durch Effizienzsteigerungen und Zeitersparnisse.
Die Wahl der geeigneten Software hängt von den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens ab. Faktoren wie Unternehmensgröße, Branche, Komplexität der Buchführung und bestehende IT-Systeme spielen eine Rolle. Wichtig sind in jedem Fall die Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen, Benutzerfreundlichkeit und Integrationsmöglichkeiten mit anderen Systemen. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der optimalen Lösung für Ihr Unternehmen.
Bei professionellen Buchhaltungssoftware-Lösungen steht die Datensicherheit an oberster Stelle. Sie nutzen modernste Verschlüsselungstechnologien und sichere Serverinfrastrukturen. Dennoch liegt die Verantwortung für den sicheren Umgang mit den Daten auch beim Unternehmen selbst. Wichtig sind regelmäßige Backups, sichere Passwörter und die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit sensiblen Daten.
Zentrale rechtliche Vorgaben sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Diese regeln u.a. die Unveränderbarkeit von Buchungen, die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen und die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme.
Die Aufbewahrungsfristen für digitale Buchhaltungsunterlagen entsprechen denen für Papierdokumente. Generell gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftsbriefe und Buchungsbelege. Für andere Unterlagen mit steuerlicher Relevanz gilt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Wichtig ist, dass die Daten während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und maschinell auswertbar bleiben.
Grundsätzlich ja, sofern alle rechtlichen Anforderungen an die digitale Aufbewahrung erfüllt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Originaldokumente in Papierform aufbewahrt werden müssen, z.B. bei bestimmten Urkunden oder Dokumenten mit besonderer rechtlicher Bedeutung. In der Praxis empfiehlt sich oft eine Übergangsphase, in der sowohl digital als auch in Papierform archiviert wird.
Die digitale Buchhaltung bietet zahlreiche Vorteile: Zeitersparnis durch automatisierte Prozesse, Reduzierung von Fehlerquellen, verbesserte Datenverfügbarkeit und -qualität, einfacheres Reporting und Controlling, erhöhte Transparenz, Kosteneinsparungen durch effizientere Abläufe, ortsunabhängiger Zugriff auf Daten und eine verbesserte Compliance durch automatisierte Prüfroutinen.
Eine erfolgreiche Umstellung erfordert die aktive Einbindung der Mitarbeiter. Wichtig sind umfassende Schulungen zur neuen Software und zu den veränderten Prozessen. Kommunizieren Sie die Vorteile der Digitalisierung klar und nehmen Sie Bedenken ernst. Benennen Sie „Digitalisierungs-Champions“ im Team, die als Ansprechpartner fungieren. Ein schrittweiser Übergang und regelmäßiges Feedback helfen, die Akzeptanz zu erhöhen und Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Füllen Sie kurz das Formular aus. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Dannhorn & Paeschke GmbH
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email kanzlei@dr-dannhorn.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to kanzlei@dr-dannhorn.de